Wie immer ohne Anspruch auf Richtigkeit und Perfektion. Bitte nur als rechtlich unverbindlichen Vorschlag verstehen. Es handelt sich hier um keine Rechtsberatung.

Zur Vorbereitung der Klage sollte man folgende Schritte gehen:

Erstmal: Was will der Mandant überhaupt? Muss man ihn wohl oder übel fragen. Entweder, er plappert wie ein Wasserfall oder man muss ihm die Infos aus der Nase ziehen.

Dann wird – im Fall des gesprächsfreudigen Mandanten meist nach langer, dramatischer Schilderung der Geschehnisse inklusive starker emotionaler Erregung – der juristisch wirklich relevante Sachverhalt ermittelt. Das heißt: Anlagen zusammensammeln, denn die dienen ja meist als Beweismittel. Und genau prüfen, ob das vom Mandanten Erzählte überhaupt zu seinen überreichten Unterlagen passt.

Danach: Schlüssigkeitsprüfung. Am besten, indem man alle anspruchsbegründenden Tatsachen durchprüft. Bestehende rechtshindernde Einwendungen (Geschäftsunfähigkeit, Sittenwidrigkeit usw.) und rechtsvernichtende Einwendungen (Anfechtung, Rücktritt, Erfüllung usw.) mit einbeziehen. Die sog. Nebenforderungen, also Zinsansprüche, Rechtsverfolgungskosten usw. nicht vergessen. Bleibt die Klage nach alledem schlüssig? Wenn ja, weiter geht´s.

Nun fragt man sich, was dem Gegner so alles einfallen könnte, z. B stehen diesem noch nicht ausgeübte Gestaltungsrechte (wie Anfechtung, Rücktritt) zu oder könnte er Einreden geltend machen (Verjährung, Stundung, Zurückbehaltungsrechte), was die Durchsetzung des Anspruchs des Mandanten dauernd oder vorübergehend hemmen würde? Dieser Punkt sollte beim Schreiben einer Klage im Rahmen der prozesstaktischen Erwägungen nicht vernachlässigt werden.

Dann: Beweislage prüfen. Fragt sich also, was beweisbedürftig ist, wer beweispflichtig ist (Beweislastverteilung) und welche Beweise (Beweismittel) zur Verfügung stehen. Breites Feld, würde den Rahmen des Beitrags an dieser Stelle sprengen.

Dann sollte so ungefähr feststehen, wer gegen wen klagen soll und auf was. Also Parteifähigkeit des Mandanten und den/die richtigen Beklagten prüfen. Danach den Klageumfang festlegen, d. h. prüfen, ob Teilklage oder Stufenklage in Betracht kommen könnten oder Hilfsanträge gestellt werden sollten. Ist eine besondere Verfahrensart, z.B. Mahnverfahren oder Urkundenprozess zweckmäßig? Nun noch das zuständige Gericht ermitteln. Und jetzt kommt man tatsächlich zum Schreiben der Klage:

Was genau in der Klageschrift stehen muss, ergibt sich aus § 253 ZPO, allerdings nicht so ganz vollständig. Hier die wichtigsten – und auch üblichen – Bestandteile der Klage:

  1. Rubrum
  2. Anträge
  3. Klagegrund (Tatsachenvortrag)
  4. Beweismittel
  5. Rechtsausführungen – sind nicht zwingend!
  6. Evtl. Stellungnahme zur Frage, ob Einzelrichter- oder Kammerentscheidung
  7. Evtl. Vortrag zum Scheitern des Gütetermins
  8. Unterschrift des Rechtsanwalts

Zu den einzelnen Bestandteilen folgen weitere Teile dieses Beitrags, es geht also weiter mit "Anleitung zum Schreiben einer Klage – Teil 2″.

Zu den anderen Teilen:

(Quelle dieses Beitrags sind diverse Skripten und sonstige Ausbildungsliteratur zum Assessorexamen im Zivilrecht. Der Inhalt des Beitrags spiegelt das Erinnerungsvermögen des Verfassers wieder. Daher erhebt der Beitrag auch keinen Anspruch auf juristische Perfektion.)