Nicht immer ein als Praktikant bezeichneter Beschäftigter auch wirklich ein Praktikant. Wenn der Praktikant als volle Arbeitskraft eingesetzt wird, muss er auch so bezahlt werden. Überwiegt die Arbeitsleistung des Praktikanten gegenüber dem Ausbildungszweck, so gilt er entgegen der Bezeichnung nicht als Praktikant, sondern als normaler Arbeitnehmer und hat auch einen entsprechenden Lohnanspruch gem. § 612 Abs. 2 BGB. Indizen für die Stellung als Arbeitnehmer sind vor allem die Eingliederung des Praktikanten in den Betrieb des Arbeitgebers , das Tätigwerden nach Weisung und die unverhältnismäßig hohe Dauer des angeblichen Praktikums, ohne dass dabei das Erlernen von wesentlichen Fähigkeiten und Qualifikationen für den Beruf im Vordergrund steht.
Auch wenn nicht viele Praktikanten diesen Schritt aufgrund – nicht ganz unberechtigter – Sorge um ihre berufliche Zukunft wagen: Man kann sich gegen diese m. E. moderne Form der Sklaverei mit juristischen Mitteln wehren.
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