Wie immer ohne Anspruch auf Richtigkeit und Perfektion. Bitte nur als rechtlich unverbindlichen Vorschlag verstehen. Es handelt sich hier um keine Rechtsberatung.

Gemäß § 247 BGB wird für die Berechnung von Verzugszinsen der jeweilige Basiszinssatz zugrundegelegt. Zum 1. Januar und zum 1. Juli des Jahres ändert er sich. Diesmal ist er von 3,19 Prozent auf 1,62 Prozent gesenkt worden. Die Verzugszinsen für Verbraucher gem. § 288 I BGB betragen für die erste Hälfte des neuen Jahres 6,62 Prozent, die Verzugszinsen für Unternehmen betragen jetzt 9,62 Prozent.