Gemäß § 247 BGB wird für die Berechnung von Verzugszinsen der jeweilige Basiszinssatz zugrundegelegt. Zum 1. Januar und zum 1. Juli des Jahres ändert er sich. Diesmal ist er von 3,19 Prozent auf 1,62 Prozent gesenkt worden. Die Verzugszinsen für Verbraucher gem. § 288 I BGB betragen für die erste Hälfte des neuen Jahres 6,62 Prozent, die Verzugszinsen für Unternehmen betragen jetzt 9,62 Prozent.
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