Das gerade beim C. H. Beck Verlag erschienene Studienbuch „Grundsicherungs- und Sozialhilferecht für soziale Berufe“ von Richard Edtbauer und Winfried Kievel bietet die Möglichkeit, sich schnell und umfassend mit der Rechtsmaterie der Sozialgesetzbücher II und XII vertraut zu machen.

Das ca. 400 Seiten umfassende Buch ist nicht nur für juristisch vorgebildete Leser geeignet, sondern ermöglicht es jedem, der in den Bereichen der Grundsicherung für Arbeitsuchende und der Sozialhilfe tätig oder selbst leistungsberechtigt ist, sich solide Kenntnisse hierüber anzueignen.

Nach einer kurzen Einleitung, in der die unterschiedlichen Leistungssysteme der Existenzsicherung und ihre Rechtsgrundlagen erläutert werden, beschäftigt sich das Buch zunächst mit dem Thema der Grundsicherung für Arbeitsuchende.

Grundsicherungs- und Sozialhilferecht für soziale Berufe - Partnerlink

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Es werden u.a. die Anspruchsvoraussetzungen für den Bezug von Arbeitslosengeld II, dem umgangssprachlich sog. „Hartz-IV“, erörtert.

Insbesondere die in der Praxis der Sozialbehörden immer wieder für Missverständnisse sorgenden Aspekte der Einkommensanrechnung und des Einsatzes eventuell vorhandenen Vermögens werden gut nachvollziehbar abgehandelt.

Der nachfolgende Teil des Buches befasst sich mit der Sozialhilfe nach dem SGB XII, auch hier werden die Leistungsvoraussetzungen in gut nachvollziehbarer Weise dargestellt.

Es folgt ein Überblick über die jeweiligen Rechtswege und Rechtsbehelfe zum Sachgebiet, das Verwaltungs- und Klageverfahren werden besprochen.

Im letzten Teil des Buches wird der Stoff anhand von 10 Fallbeispielen mit Lösung gefestigt. Das Lehrbuch berücksichtigt die aktuelle Rechtsprechung des Bundessozialgerichts sowie des Bundesverfassungsgerichts.

Auch das „Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch“ vom 24.03.2011 ist bereits eingearbeitet worden.

Auch wenn es sich um ein „klassisches“ Lehrbuch handelt, das sicherlich wissenschaftlichen Ansprüchen genügt, liest es sich sehr gut.

Es gelingt den Autoren, den interessierten Leser nicht durch umständliche, undurchdringliche Satzkonstrukte – wie sonst in dieser Rechtsmaterie leider oft anzutreffen – zu demotivieren.