Das nur 160 Seiten umfassende, beim C. H. Beck Verlag erschienene Buch „Hartz IV-Reform 2011“ verspricht einen Überblick über die Regelungen des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt, auch als Hartz IV-Gesetz bekannt. Tatsächlich handelt es sich um das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).

Nach einigen Änderungen in diesem Jahr durch das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 soll das vorliegende Werk, herausgegeben von Brigitte Steck, LL.M.Eur. und Dr. Michael Kossens, M.A., beide Ministerialräte, in der nun vorliegenden 3. Auflage laut Buchdeckel gründlich und präzise informieren.

Dies ist meiner Meinung nach zum größten Teil gelungen: die übersichtlich gegliederten Ausführungen innerhalb der insgesamt acht Kapitel verschaffen einen schnellen und aufgrund des relativ geringen Gesamtumfangs des Buches überraschend umfassenden Einblick in die Rechtsmaterie des SGB II. Mithilfe des Stichwortverzeichnisses lassen sich konkrete Problembereiche leicht auffinden.

Die Texte sind systematisch und gut verständlich geschrieben und ermöglichen so ein wenig ermüdendes Durcharbeiten hintereinander weg, was besonders Anfängern auf dem Gebiet des SGB II hilfreich sein wird, die einen möglichst schnellen Einstieg in das Rechtsgebiet suchen.

Hartz IV-Reform 2011: Regelsatzsystem, Bildungspaket, Leistungen für Unterkunft und Heizung - Partnerlink

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So erfreuen die leicht nachvollziehbaren Erläuterungen zu den Voraussetzungen des Leistungsbezuges in Kapitel 2 genauso wie die übersichtlichen Ausführungen zu der Zusammensetzung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes im Folgekapitel. Den neu eingeführten Leistungen für Bildung und Teilhabe wurden knappe, aber informative drei Seiten gewidmet.

Gut verständlich geschrieben und daher auch für die Praxis sehr hilfreich sind die Ausführungen in Kapitel 4 zur Anrechnung von Einkommen und Vermögen, ein Thema, dass sicher für viele Leistungsberechtigte und auch Leistungssachbearbeiter vor Neufassung des SGB II ein nur schwer durchschaubares Gewirr von Regelungen war und nach Lektüre dieses Buches nicht mehr sein muss.

Gut gelungen sind auch die Themenbereiche Sanktionen und Mitwirkungspflichten, die Leistungsberechtigte und Dritte betreffen können.

Wer mit dem Rechtsgebiet des SGB II bereits vertrauter ist, wird jedoch hin und wieder fragend schauen. So findet sich z.B. auf Seite 78 eine Beispielberechnung zur Höhe des Leistungsanspruchs einer vierköpfigen Bedarfsgemeinschaft, bei der meines Erachtens entgegen der ausdrücklichen Regelung in § 11 Abs. 1 S. 3 SGB II das Kindergeld beider Kinder als insgesamt auf die Bedarfsgemeinschaft anzurechnendes Einkommen berücksichtigt und entsprechend der Bedarfsanteilsmethode auf die Familienmitglieder verteilt und nicht vorrangig zur Bedarfsdeckung des jeweiligen Kindes eingesetzt wird, was im Ergebnis zu einer Verschiebung der jeweiligen individuellen Ansprüche führt.

Und auch an den relativ häufig vorkommenden Schreibfehlern könnte man sich stören, ein Umstand, der vielleicht mit der nächsten Ausgabe behoben werden sollte.