Gesamteindruck

Das Lehrbuch "Sozialrecht" von Stefan Muckel ist nunmehr in 3. Auflage beim Verlag C. H. Beck erhältlich. Es umfasst ca. 580 Seiten und soll eine vollständige, aber auch knappe Darstellung des Sozialrechts sein. Das Buch richtet sich in erster Linie an Studenten und Wissenschaftler, dem Laien wird das Werk dagegen viel abverlangen. Im Vordergrund stehen die gemeinsamen Strukturen der einzelnen Teilgebiete des Sozialrechts. So werden das Sozialversicherungsrecht, die verschiedenen staatlichen Leistungen an den Bürger, das Verwaltungsverfahren samt Rechtsschutz und auch die internationalen Bezüge des Sozialrechts erläutert.

Inhalt

Das Buch beginnt im ersten Teil mit einer Einführung, in der die historische Entwicklung, der Begriff und die Systematisierung des Sozialrechts erörtert werden. Es wird zudem auf die verfassungsrechtlichen Grundlagen und die Finanzierung eingegangen. So erhält man einen ersten Überblick, wobei es für den Leser von Vorteil ist, wenn ihm die Grundzüge des Verwaltungsrechts bereits geläufig sind.

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In einem zweiten Teil beschäftigt sich das Buch mit den verschiedenen Bereichen des Sozialversicherungsrechts, hier finden sich Ausführungen zur gesetzlichen Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Unfallversicherung, Rentenversicherung und Arbeitslosenversicherung. Der Aufbau der einzelnen Versicherungsbereiche ist gut nachvollziehbar gegliedert, Einzelfragen lassen sich so relativ schnell klären, indem man die entsprechenden Passagen durcharbeitet.

Im dritten Teil des Buches "Sozialrecht" geht es dann um die staatlichen Leistungen ohne Gegenleistung des Bürgers, so wie Sozialhilfe und -förderung.

Im vierten Teil beschäftigt sich der Autor mit dem Verwaltungsverfahren und dem Rechtsschutz im Sozialrecht. Hierbei wird deutlich, dass der Leser sich besser schon einmal mit dem Verwaltungsverfahren beschäftigt haben sollte, da Muckel vor allem auf die Besonderheiten der Materie eingeht. Da das Buch aber sowieso ein spezielles Lehrbuch für das Sozialrecht ist, welches sich in erster Linie an Juristen oder Mitarbeiter der Sozialversicherungen wendet, verwundert dies nicht.

Im fünften Teil werden die internationalen Bezüge des Sozialrechts erläutert.

Letztendlich geht es in Teil 6 des Buches um die Fallbearbeitung im Sozialrecht. Der Autor gibt kurze, aber aufschlussreiche Aufbauhinweise für die Lösung  von Fällen, so z. B. für den Fall der Ansprüche des Bürgers auf Sozialhilfe. Gut nachvollziehbar dargestellt sind Anspruchsgrundlage, formelle und materielle Voraussetzungen der Leistungsgewährung und eventuelle Ausgleichsansprüche. Auch wenn dieser Teil des Buches eher knapp gehalten ist, gibt der Autor dem Leser  jede Menge weiterführende Literaturhinweise an die Hand, die zum Vertiefen der Problematik nützlich sein können.