Die private Krankenversicherung stellt eine Alternative zur gesetzlichen Krankenversicherung dar. Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Arbeitnehmer, deren Jahreseinkommen über der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen, können Mitglieder werden.

Es werden drei Arten der privaten Krankenversicherung unterschieden: die Vollversicherung, die die gesamten Krankheitskosten absichert, die Teilversicherung sichert nur einen Teil der Kosten ab, sowie die Zusatzversicherung, die sich hauptsächlich für gesetzlich Pflichtversicherte eignet.

Die Versicherungsprämien sind, im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung, einkommensunabhängig. Auch die Voraussetzungen um in eine private Krankenversicherung einzutreten, unterscheiden sich von der GKV. Geschlecht und Eintrittsalter spielen eine Rolle. Frauen werden, aufgrund der höheren Lebenserwartung, höher eingestuft. Vorerkrankungen oder bestehende Erkrankungen nehmen ebenfalls auf die Höhe der Prämien Einfluss. Und wer zum Beispiel einen gefährlichen Beruf ausübt, muss mit Aufschlägen rechnen. Die Versicherung ist sogar berechtigt, einen Kunden wegen seines Gesundheitszustandes abzulehnen.

Alle diese Voraussetzungen haben ihre Gründe, denn die private Krankenversicherung bietet wesentlich mehr Leistungen als die GKV an. Die PKV bietet auch an, abhängig vom Anbieter, bereits gezahlte Beiträge zurück zu zahlen, wenn über einen gewissen Zeitraum keine Leistungen in Anspruch genommen wurden. Dabei gibt es drei unterschiedliche Systeme: die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, die Pauschalleistung und der Leistungsfreiheitsrabatt. Die zurzeit zu zahlende Praxisgebühr von 10 Euro entfällt bei der PKV. Der Leistungskatalog hängt davon ab, was der Kunde abgeschlossen hat.

Basistarife bieten andere Leistungen als ein Abschluss mit allumfassendem Schutz. Generell kann der Versicherte höhere Ansprüche an die private Krankenversicherung stellen als an die GKV. Die PKV bietet bei stationärer Behandlung ein Ein- oder Zweibettzimmer. Der Versicherte kann die Klinik frei wählen und bei ambulanter oder stationärer Behandlung den Arzt bestimmen.

Zu Medikamenten braucht, im Gegensatz zur GKV, nichts hinzugezahlt werden. Eventueller Zahnersatz, also hochwertige Kronen, Füllungen und Prothesen sind zuzahlungsfrei. Dasselbe gilt für kieferorthopädische Behandlungen. Sehhilfen, wie Brillen und Kontaktlinsen werden ebenso bezahlt wie alternative Behandlungsmethoden, von denen es mittlerweile viele gibt; einige sehr erfolgreiche sogar.

Massagen und physiotherapeutische Behandlungen werden ebenfalls im vollen Umfang bezahlt. Auch die Psychotherapie, bei der GKV eher stiefmütterlich behandelt, gehört bei der PKV zum Leistungskatalog. Der Wunsch nach Behandlung durch den Chefarzt kann vertraglich festgelegt werden.

Der Krankenschutz gilt europaweit, ein weltweiter Krankenschutz ist zeitlich begrenzt möglich.