Wie immer ohne Anspruch auf Richtigkeit und Perfektion. Bitte nur als rechtlich unverbindlichen Vorschlag verstehen. Es handelt sich hier um keine Rechtsberatung.

Das Bundesverfassungsgericht hat kürzlich entschieden, dass ein Elternteil nicht zum Umgang mit dem eigenen Kind gezwungen werden darf.

In der Sache hatte sich ein Vater, der seine Ehe nicht gefährden wollte, geweigert, sein uneheliches Kind zu sehen. (Fragt sich, ob man eine solche Ehe noch "gefährden" kann … aber das ist ein anderes Thema, hier geht´s ja um das Juristische.)

Das Gericht entschied jedenfalls, dass ein Kind Anpruch darauf habe, dass seine Eltern ihrer Pflicht auf Pflege und Erziehung nachkommen. Wenn dieser Anspruch allerdings nur mit Zwangsmitteln durchzusetzen sei, diene dies dem Kindeswohl jedoch nicht. Daher sei von einer zwangsweisen Durchsetzung der Umgangspflicht (nach § 33 FGG) abzusehen. Ausnahmen sollen im Einzelfall dort gelten, in dem ein erzwungener Umgang dem Kindeswohl diene.

(Entscheidung des BVerfG, Az. 1 BvR 1620/04)