Wie immer ohne Anspruch auf Richtigkeit und Perfektion. Bitte nur als rechtlich unverbindlichen Vorschlag verstehen. Es handelt sich hier um keine Rechtsberatung.

Wer in eine andere Stadt umzieht, kann seinen laufenden Vertrag für ein Fitnessstudio fristlos kündigen (§ 314 BGB). Da es sich beim Fitnessvertrag um ein sogenanntes Dauerschuldverhältnis handelt, der rechtlich als Mischung aus Mietvertrag und Dienstvertrag eingeordnet wird, kann gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund vorliegt. Sogar ohne Einhaltung einer Frist. Und da das Fitnessstudio nicht mehr genutzt werden kann nach dem Umzug, ist ein Festhalten am Fitness-Vertrag für den Kunden unzumutbar, wenn die Entfernung des neuen Wohnortes eine weitere Anreise erfordert. Lediglich ein anderer Stadtteil in einer Großstadt dürfte daher noch nicht ausreichen, um Unzumutbarkeit der Anreise und damit einen wichtigen Kündigungsgrund anzunehmen.