Ob das allen Internetnutzern unter 18 Jahren bewusst ist?
Laut Nutzungsbedingungen von Google dürfen unter 18 Jährige die Services von Google gar nicht benutzen.
In den Nutzungsbedingungen von Google heißt es:
2. Annahme der Vertragsbedingungen
2.1 Um die Services nutzen zu können, müssen Sie zunächst die Vertragsbedingungen annehmen. Sie dürfen die Services nicht nutzen, wenn sie die Vertragsbedingungen nicht annehmen.
2.2 Sie können die Vertragsbedingungen annehmen, indem:
(A) Sie die entsprechenden Schaltflächen für die Annahme oder Ablehnung der Vertragsbedingungen anklicken, sofern Ihnen Google diese Option auf der Benutzeroberfläche eines Services anbietet; oder
(B) Sie die Services tatsächlich nutzen. In diesem Fall erkennen Sie an, dass Google ab diesem Punkt Ihre Nutzung der Services als Anerkennung der Vertragsbedingungen ansieht.
2.3 Sie dürfen die Services nicht nutzen und die Vertragsbedingungen nicht annehmen, wenn Sie (a) nicht volljährig sind und daher keinen verbindlichen Vertrag mit Google abschließen können oder (…)
Google TOS
Also Eintritt ab 18! Zückt schon mal Euren Ausweis.
via cnet
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Naja, man darf auch in der Stadt nur “50″ fahren…eigentlich…Wo kein Kläger, da kein Richter.
Wie so oft hilft hier auch das 11. Gebot weiter: “Du darfst dich nicht erwischen lassen!”
Zur eurer Beruhigung: Mit der Volljährigkeit habe ich kein Problem, mich würde nur betreffen, wenn über 50-jährige Google nicht mehr benutzen dürften…Und da würde ich mich auch nicht dran halten.
Gott zum Gruße, hjs
10:14 am 13. April, 2008
Du Rebell!