Die §§ 67, 67 a des Personenstandsgesetzes werden durch die am 01.01.2009 in Kraft tretende Änderung des Personenstandsgesetzes aufgehoben. Ab diesem Zeitpunkt kann man sich dann kirchlich trauen lassen, ohne, wie bisher nötig, vorher die standesamtliche Trauung durchzuführen. Dabei ist jedoch Vorsicht geboten:
Im Fall einer Trennung bei nur kirchlicher Trauung muss beachtet werden, dass es den bei standesamtlicher Ehe gesetzlichen Regelfall des sog. Zugewinnausgleichs nicht gibt. Ein strafprozessuales Zeugnisverweigerungsrecht entfällt dann wohl ebenso. Auch die erbrechtlichen Folgen der kirchlichen Ehe sind nicht gleich denen der standesamtlichen Ehe. Ohne Testament steht dem überlebenden Ehegatten bei nur kirchlicher Ehe nicht automatisch ein Erbrechtsanspruch zu, wie bei der standesamtlichen Ehe. Gehen aus der Ehe Kinder hervor, erlangt der Vater nicht den gleichen rechtlichen Status wie bei der standesamtlichen Ehe. Das Kind erhält den Namen der Mutter, der Vater benötigt für ein Umgangs- oder Sorgerecht die Zustimmung der Kindesmutter.
Man sollte also nur kirchlich heiraten, wenn man auf all die rechtlichen Privilegien der standesamtlichen Ehe verzichten möchte – über diese sollte man sicher vorher im Klaren sein.
Der gute, alte Spruch: Drum prüfe, wer sich ewig bindet …. erlangt hier wohl eine völlig neue Bedeutung
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So etwas halt ich für totalen Schwachsinn. Warum sollte den jemand auch die ganzen rechte verzichten wollen. Welcher Vorteil bringt den die “nur” kirschliche Ehe?
16:49 am 7. Juli, 2008
Hi Bernd, stimmt, das macht nur Sinn, wenn man eine romantische kirchliche Trauung haben möchte, aber glaubt, auf die Rechte und Pflichten des BGB usw. verzichten zu können. Wie schon im Beitrag gesagt, sollte man sich das gut überlegen. Nicht schön, wenn man böse auf nen Stein beißt
17:05 am 17. Juli, 2008
Eine kirchliche Trauung hat wesentlich mehr Gewicht als das Ja-Wort vor einem Beamten.
Wer nur auf seine Rechte erpicht ist sollte das heiraten gleich ganz sein lassen!!! Es gibt doch auch andere Gründe “nur” vor dem Altar zu heiraten. Denkt mal über die finanzielle Seite nach, sprich Bedarfsgemeinschaft.
22:19 am 12. April, 2010
wenn zwei ältere Menschen, die vielleicht Witwe und Witwer sind, ihren Lebensabend gemeinsam verbringen möchten, aber aus finanziellen Gründen( Verlust von Renten ) nicht eine standesamtliche Trauung vornehmen wollen, finde ich es großartig, wenn sie sich für die kirchliche Trauung entscheiden, um der Öffentlichkeit zu zeigen, wir gehören zusammen und sind ein verheiratetes Paar und nicht nur Lebensgefährten oder Freunde.