Wie immer ohne Anspruch auf Richtigkeit und Perfektion. Bitte nur als rechtlich unverbindlichen Vorschlag verstehen. Es handelt sich hier um keine Rechtsberatung.

Die 2007 eingeführte Pendlerpauschale ab dem 21. Kilometer ist verfassungswidrig und wurde vom Bundesverfassungsgericht gekippt. Diese Regelung zur Pendlerpauschale verstößt gegen den im Grundgesetz verankerten allgemeinen Gleichheitsgrundsatz in Art. 3 Abs. 1 GG.

Nun muss der Gesetzgeber rückwirkend zum 1. Januar 2007 eine neue, verfassungsgemäße Regelung zur Pendlerpauschale finden. Bis zur Neuregelung gilt die jetztige Vorschrift des § 9 Abs. 2 EStG erstmal weiter, allerdings ohne Beschränkung ab Kilometer 21, d. h. die Aufwendungen für den Arbeitsweg können wieder ab dem ersten Kilometer steuerlich geltend gemacht werden. Die Finanzämter müssen die zuviel gezahlten Steuern zurückerstatten, dass kann je nach Finanzamt zwischen einigen Wochen und mehreren Monaten dauern.