Was fällt eigentlich unter den Begriff “Privatkopie“? Und was für Kopien fallen nicht darunter und sind somit strafbar?
Die Privatkopie ist für den eigenen Gebrauch zulässig. Darunter fällt die eigenen Familie, der Freundeskreis, also jede natürliche Person.
An Unternehmen dürfen diesen Kopien aber nicht weitergegeben werden, also an die Pizzeria des Kumpels, die Kneipe der Freundin der Mutter usw. Außerdem darf demjenigen, der eine Privatkopie herstellt, für die Herstellung der Kopie kein Gewinn entstehen. In der Praxis liegt die als zulässig angesehene Grenze bei ca. sieben Kopien.
Die Privatkopie kann mit analogen und digitalen Mitteln herstellt werden. Ausnahme hierbei ist die Herstellung der Privatkopie durch Dritte, z.B. Copy-Shops. Diese dürfen nicht digital kopieren, sondern müssen reprografisch vorgehen (z.B. scannen, plotten, analog kopieren).
Beispiele für (erlaubte) Privatkopien sind:
- CD Kopie zum Abspielen auf dem PC oder MP3-Player
- TV-Mitschnitte mit dem Videorekorder
- Radio-Mitschnitte mit dem Kassettenrekorder
- Mitschnitte legaler Online-Angebote, z.B. Webradio, Internet-TV, YouTube usw.
- Kopie von Textstellen aus Büchern oder Zeitungen
NICHT jedoch:
- Computerprgramme oder PC-Games gem. § 69 a UrhG (aber: eine Sicherungskopie durch den Eigentümer/Benutzer darf gemacht werden, § 69 d II UrhG!)
- Inhalte illegaler Tauschbörsen im Internet (Ausnahme: Benutzer kann berechtigt davon ausgehen, dass die Quelle legal ist, z.B. aufgrund Zahlung eines angemessenen Entgeltes)
- sog. virtuelle Videorekorder (hier macht sich aber in erster Linie der Anbieter strafbar, da er keine Privatkopie herstellt, sondern eine illegale Kopie)
- Herstellung einer Kopie durch Umgehung eines Kopierschutzes, § 95 a ff. UrhG
(Der Verfasser übernimmt keine Garantie für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben, da er sich selbst noch in der jur. Ausbildung befindet!)
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