Schon ärgerlich, wenn man als prominente Sportlerin in seinem wohl verdienten Luxusurlaub nicht mal mit dem Liebsten am Strand turteln kann, ohne von den lästigen Fotografen geknippst zu werden. Da wäre es doch Klasse, wenn man der Presse einfach verbieten könnte, künftig Privataufnahmen abzudrucken.
Nö, is nich. Sagt der BGH. Eine vorbeugende Unterlassungsklage gegen die zukünftige Veröffentlichung von Privatfotos ist nicht möglich. Ist der Promi nicht einverstanden, muss im Einzelfall eine Abwägung zwischen dem Informationsinteresse der Öffentlichkeit und dem Interesse des VIP am Schutz seiner Privatsphäre erfolgen. Dabei spielt auch der zu den Fotos abgedruckte Text eine Rolle (vgl. BGH Urteil vom 13.11.07, Az. VI ZR 269/06).
Tja, schade Franzi. Wer vom Ruhm lebt, muss wohl auch mit ihm leben.
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