Nein, sagt der BGH. Die Vorinstanz war in ihrem Urteil davon ausgegangen, dass die vorbehaltlose Erfüllung einer Forderung, z.B. eine Reparaturrechnung einer Kfz-Werkstatt, die stärkste Form eines tatsächlichen Anerkenntnisses einer Forderung sei. Später hat im hier zugrunde liegenden Fall der Eigentümer des Autos festgestellt, dass die Reparatur im Rahmen von …
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