Die Verfassungsbeschwerde eines immerhin Mitte 60-Jährigen mit Erektionsstörung aufgrund von Diabetes hat das Bundesverfassungsgericht gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer wollte die Krankenkasse zur Kostenerstattung für Viagra zwingen. Die Beschwerde war aber leider nicht ausreichend begründet. Schade eigentlich, wäre …
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