Das Bundesverfassungsgericht hat am 30. Juli 2008 entschieden, dass die Berliner Regelungen zum Rauchverbot und die jetzigen Ausnahmeregelungen (abgetrennter Nebenraum für Raucher) für bestimmte Lokale verfassungswidrig sind, weil sie das Grundrecht auf freie Berufsausübung der Lokalinhaber verletzen.
Wenn aus Rücksicht auf berufliche Interessen der Gastwirte Ausnahmen vom Rauchverbot generell zulässig sind, …
Das Angebot ist funktioniert so wie beschrieben! Keine Jahres-Grundgebühr!…
Wie zu Hause,Klasse. Mach an die Klopse noch 2 Sardellen aus dem Glas dran.…
Das war meine Frage, und wurde gut beantwortet. Etwas bleibt allerdings noch offen: ist ein Surfer a…
Ich verstehe die Aufregung nicht. Gerade diese Woche hatte ich den Fall, dass ein Verkäufer mich bed…
Hallo…