Am 1. September 2009 tritt das Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit in Kraft. Damit ändern sich das Verfahren in Familiensachen und auch das Kostenrecht erheblich.
Die Änderungen haben Auswirkungen u.a. auf das Gerichtskostengesetz (GKG), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und die Zivilprozessordnung (ZPO). Das …