Für einige Autofahrer lohnt sich ein Wechsel der KFZ Versicherung. Die Beiträge für ihre KFZ Versicherungen sind vielfach sehr hoch, daher kann es sinnvoll sein, eine günstigere Versicherung abzuschließen.

Das Internet bietet auf den entsprechenden Webseiten die Möglichkeit an verschiedene KFZ Versicherungen miteinander zu vergleichen. Man braucht nur die Tarifdaten eingeben und bekommt dann die berechnete Versicherungsprämie angezeigt.

Will man einen Wechsel der KFZ Versicherung durchführen, muss die bisherige Versicherung gekündigt werden. Die Versicherung kann mit einer Frist von vier Wochen ordentlich gekündigt werden, und zwar vor Ende des Versicherungsjahres. In der Regel ist das Versicherungsjahr gleich dem Kalenderjahr, das bedeutet, dass das Kündigungsschreiben spätestens zum 30. November eingegangen sein muss. Die Kündigung sollte unbedingt die Versicherungsnummer und das amtliche Kennzeichen des KFZ enthalten und idealerweise als Einschreiben mit Rückschein versendet werden.

Man kann eine KFZ Versicherung jedoch auch außerordentlich kündigen. Dieses Sonderkündigungsrecht ist zum Beispiel bei einem Fahrzeugwechsel möglich, bei einer Prämienerhöhung, bei Änderung der Vertragsbedingungen oder bei einem Unfall. In der Regel erhält man eine Mitteilung über die Änderungen. Die Kündigung muss dann innerhalb eines Monats erfolgen. Sollte der Grund der Kündigung eine Beitragserhöhung sein und sollte diese erst im Januar mitgeteilt werden, besteht auch die Möglichkeit rückwirkend zum 31. Dezember zu kündigen.

Generell ist es ratsam eine außerordentliche Kündigung erst gegen Jahresende auszusprechen, da zum Beispiel bei einer Kündigung in der Mitte des Jahres ohnehin der gesamte Jahresbeitrag fällig ist. Bei einer Neuzulassung kann ohne Kündigungsfrist gewechselt werden.

Tatsächlich ist es so, dass bei der Abmeldung eines alten Fahrzeugs automatisch der Versicherungsschutz endet. Die neue Versicherung kann dann frei gewählt werden.

Besteht allerdings der alte Vertrag noch kein Jahr, darf die Versicherung nach einem teuren Kurztarif abrechnen.

Es ist also nicht empfehlenswert einen Wechsel der KFZ Versicherung vor Ablauf des ersten Versicherungsjahres zu kündigen. Wenn man zum Jahresende die Versicherung wechselt, wird die Versicherungsbestätigung sofort an die Zulassungsstelle gesendet. Da braucht man sich um nichts weiter zu kümmern. Hat man sich jedoch ein neues oder gebrauchtes Fahrzeug angeschafft, wird die Versicherungsbestätigung an den Versicherten gesandt, der diese dann bei der Zulassung des Fahrzeugs vorlegen muss.