Die derzeitige Bankenkrise weckt bei so manchem Sparer die nackte Panik ums Angesparte. Was ist, wenn die eigene Bank nun pleite geht?
Ruhig bleiben: Hier greift das EAEG – Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz. Danach sind die Einlagen der Bankkunden bis 90%, maximal aber 20.000,00 EUR, geschützt, wenn die betreffende Bank Mitglied in einer Entschädigungseinrichtung ist. Grundsätzlich sollte dies bei jeder Bank der Fall sein. Wenn die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) die Insolvenz der Bank feststellt, werden die Bankkunden von ihr darüber unterrichtet. Der Bankkunde kann dann innerhalb eines Jahres seinen Entschädigungsanspruch bei der Entschädigungseinrichtung geltend machen.
Außerdem gibt es noch freiwillige Einlagesicherungsfonds der Banken. Ob die eigene Bank einem solchen Sicherungsfond angehört, muss die Bank dem Kunden grundsätzlich bei Kontoeröffnung mitteilen, § 23 a KWG. Auch hier werden die Einlagen der Bankkunden abgesichert, allerdings in unterschiedlicher Höhe (bei Sparkassen z.B. bis 100%) und auch nur die Bankeinlagen, nicht auch Wertpapiere oder Fondsanlagen. Diese gehören sowieso dem Kunden und werden von der Bank nur verwahrt, so dass der Kunde sie von der Bank zurückerhält, wenn er dies verlangt.