Wie immer ohne Anspruch auf Richtigkeit und Perfektion. Bitte nur als rechtlich unverbindlichen Vorschlag verstehen. Es handelt sich hier um keine Rechtsberatung.

Schön wäre es. Und es sieht tatsächlich danach aus: Das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) hat ein Unternehmen zur Auszahlung des versprochenen Gewinns von 1.500,00 Euro verurteilt. In einem Schreiben hatte es die klagende Empfängerin als Gewinnerin bezeichnet und zu einer Kaffeefahrt eingeladen, wo es zur Unterzeichnung eines mit dem Schreiben übermittelten "Gewinnerschecks" kommen sollte. Darauf hat die Klägerin auch ein Recht, urteilte das Amtsgericht.

Die Gewinnzusage sei verbindlich, da der durchschnittliche Empfänger das Gewinnschreiben nur so verstehen konnte, dass es auf der Kaffeefahrt zur Unterschrift des Schecks kommen würde. Es sei der Versenderin der Gewinnnachrichten zuzuschreiben, wenn sie die Formulierungen so wählt, dass ein Normalbürger sich als Gewinner versteht und die genaueren Abläufe der Gewinneinlösung nicht überschaubar sind.

Gut so, wird auch Zeit, dass die Rentnerabzocke endlich mal gestoppt wird.