Mit Inkrafttreten der neuen Entgeltordnung für den öffentlichen Dienst der Kommunen wurde zum 01.01.2017 das Tarifrecht neu gefasst. Es handelt sich hierbei um wesentliche Rechtsänderungen. Fast 2 Millionen Beschäftigte im öffentlichen Dienst der Kommunen könnten hiervon betroffen sein.

Einen Überblick über diese Änderungen bietet das gerade erschienene Buch „Die neue Entgeltordnung TVöD-VKA“ von Rechtsanwalt Markus Kuner, Fachanwalt für Arbeitsrecht, und dem ehemaligen Leitenden Verwaltungsdirektor Heinz-Peter Bergauer, erschienen im C. H. Beck Verlag. Mit nicht einmal 200 Seiten lässt sich recht schnell ein grundlegender Überblick über die Neuerungen der Entgeltordnung und des Eingruppierungsrechts gewinnen. So wurden viele Eingruppierungen neu formuliert und strukturiert, Rechtsgrundlagen geändert und neue Tätigkeitsmerkmale hinzugefügt. So wurden z. B. Im EDV-Bereich, jetzt IKT für Informations- und Kommunikationstechnik genannt, die Tätigkeitsmerkmale insgesamt neu formuliert. Die Aufstiegsregelungen wurden umgeordnet. Die Einstiegseingruppierung von Beschäftigten mit mindestens dreijähriger Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf wurde neu geregelt und erfolgt nun grundsätzlich in die Entgeltgruppe 5, von Beschäftigten mit Bachelorabschluss in Entgeltgruppe 9 b. Es wurde außerdem die neue Entgeltgruppe 9 c geschaffen. Von nun an wird ein Masterabschluss mit einem wissenschaftlichen Hochschulabschluss gleichgestellt. Gleichzeitig wird die Eingruppierung durch die Formulierung „sonstige Beschäftigte“ durchlässiger. Die Grundstruktur der Entgeltordnung wurde vereinfacht und ist nun in einen allgemeinen Teil A und einen besonderen Teil B untergliedert, wie sonst bei Gesetzen üblich.

Die neue Entgeltordnung TVöD-VKA (Öffentliches Tarifrecht für die Praxis) - Partnerlink

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Das Buch „Die neue Entgeltordnung TvöD-VKA“ wendet sich in erster Linie an Mitarbeiter der Personalverwaltungen und Rechtsabteilungen der Arbeitgeber, stellt aber auch ein taugliches Hilfsmittel für die Arbeit von Rechtsanwälten, Betriebs- und Personalräten und Richtern dar. Eine umfassende Kommentierung bietet das Werk zwar nicht, es werden aber anhand der nun geltenden Rechtsgrundlagen die Regelungen zur Eingruppierung und Tätigkeitsbewertung verständlich und nachvollziehbar dargestellt. Es folgen Ausführungen zum Überleitungsrecht. Außerdem werden viele Hinweise und Handlungsvorschläge gegeben und im Anhang einige Muster zur Verfügung gestellt.