Wie immer ohne Anspruch auf Richtigkeit und Perfektion. Bitte nur als rechtlich unverbindlichen Vorschlag verstehen. Es handelt sich hier um keine Rechtsberatung.

Das kann Jedem passieren. Im Kleingedruckten der angeblich kostenlosen Seite lauern versteckte Kosten, meist monatliche Abokosten oder Jahresbeiträge. Leicht zu übersehen. Kurz darauf flattert die Rechnung in Haus oder ins Mail-Postfach.

Was tun? Auf keinen Fall bezahlen! Egal, ob mit Inkassobüro, Rechtsanwälten und Klagen gedroht wird. Schreiben Sie den Anbieter an und teilen Sie mit, dass Sie den Vertrag anfechten und nicht zahlen werden. Aber so schnell wie möglich nach Erhalt der Rechnung bzw. in dem Moment in dem man feststellt, dass es sich um ein kostenpflichtiges Angebot handelt!

Denn hier läuft eine Frist, die sich nach dem Erhalt der Widerrufsbelehrung, zu der der Anbieter verpflichtet ist, richtet. Hat der Anbieter korrekt vor Vertragsschluss über das Widerrufsrecht informiert, beträgt die Frist nur 2 Wochen. Bei Widerrufsbelehrung nach Vertragsschluss beträgt die Frist einen Monat. Am sichersten ist es also, sofort bei Entdecken, dass man in eine Falle getappt ist, den Widerruf zu verfassen. Am besten dieses Schreiben mit Sendebestätigung aufheben.

Begründen Sie die Anfechtung ruhig damit, dass die Darstellung auf der Seite irreführend und täuschen war und das Internetgeschäft gegen das UWG (Gesetzt gegen unlauteren Wettbewerb) verstößt. Wenn dann weitere Rechnungen kommen, haben diese keine Bedeutung mehr und können unbeachtet bleiben.

Da die Angebote von Fall zu Fall unterschiedlich ausgestaltet sind, muss jeweils festgestellt werden, ob der Anbieter seinen Informationspflichten nachgekommen ist. Eine gute Anlaufstelle ist die Verbraucherschutzzentrale. Je häufiger ein Anbieter in deren Vorgängen auftaucht, desto mehr Leute haben sich von dem Angebot überumpelt und betrogen gefühlt. Dies wäre ein Indiz dafür, dass Informationspflichten nicht ausreichend nachgekommen wurde.