Das Studienbuch „Grundsicherungs- und Sozialhilferecht“ von Edtbauer/Kievel ist nun in der 3. Auflage beim Verlag C. H. Beck München erschienen.

Das Lehrbuch richtet sich in erster Linie an Studierende in Studiengängen für soziale Berufe und Mitarbeiter der Leistungsträger nach dem SGB II und SGB XII.

Auch für Empfänger von diesen Leistungen könnte das Buch sicherlich zur Beseitigung einiger Unklarheiten beitragen.

Nach einer allgemeinen Einleitung, in der die unterschiedlichen Leistungssysteme der Existenzsicherung und Rechtsgrundlagen im Überblick erläutert werden, folgt eine umfassende, gut nachvollziehbare Darstellung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II mit Schwerpunkt der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts – umgangssprachlich auch „Hartz-IV“ genannt.

Danach werden die Leistungen zur Sozialhilfe des SGB XII erörtert. Im nächsten Teil des Buches geben die Verfasser einen Überblick über Rechtswege und Rechtsbehelfe im Sozialrecht. Das Werk schließt mit einer Zusammenfassung von beispielhaften Fällen mit Lösungen, anhand derer die gesetzlichen Regelungen veranschaulicht werden.

Grundsicherungs- und Sozialhilferecht für soziale Berufe (Soziale Arbeit in Studium und Praxis) - Partnerlink

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Das Buch „Grundsicherungs- und Sozialhilferecht“ von Edtbauer/Kievel ist logisch geliedert, übersichtlich und verständlich geschrieben.

Auch Nichtjuristen dürfte es mit Hilfe dieses Buches leicht möglich sein, einen umfassenden Überblick über die Regelungen des SGB II und SGB XII zu erhalten.

Hierbei helfen nicht nur die an passender Stelle aufgeführten Fallbeispiele, sondern auch die Einarbeitung aktueller Rechtsprechung, die mittlerweile vor allem im Bereich des SGB II sehr umfänglich geworden und deren Kenntnis für die Praxis unerlässlich ist.

Der Gesetzgeber hat sich im SGB vieler sog. unbestimmter Rechtsbegriffe bedient, deren zuverlässige Deutung zum Teil erst durch die bundessozialgerichtliche Urteilsfindung möglich geworden ist.

Insoweit kann das Buch an manchen Stellen sogar die sonst fast unverzichtbare Lektüre der für den juristischen Laien nur schwer verständlichen Kommentare ersetzen, was meines Erachtens ein gutes Lehrbuch ausmacht.