Wie immer ohne Anspruch auf Richtigkeit und Perfektion. Bitte nur als rechtlich unverbindlichen Vorschlag verstehen. Es handelt sich hier um keine Rechtsberatung.

Die Verfassungsbeschwerde eines immerhin Mitte 60-Jährigen mit Erektionsstörung aufgrund von Diabetes hat das Bundesverfassungsgericht gar nicht erst zur Entscheidung angenommen. Der Beschwerdeführer wollte die Krankenkasse zur Kostenerstattung für Viagra zwingen. Die Beschwerde war aber leider nicht ausreichend begründet. Schade eigentlich, wäre sicher eine interessante Entscheidung geworden…

Sex auf Kosten der anderen Beitragszahler? Ob die wohl damit einverstanden wären? Oder: Gibt es ein Recht auf ein krankenkassenfinanziertes Sexualleben? Meinungen hierzu sind willkommen!