Das Bundesverfassungericht hat die Verfassungsbeschwerden gegen atomare Zwischenlager in Grafenrheinfeld, Grundremmingen und Niederaichbach nicht zur Entscheidung angenommen.
Begründet wurde dies damit, dass alle maßgeblichen verfassungsrechtlichen Fragen bereits gerichtlich entschieden worden sind. Gegen gesundheitliche Schäden der Bevölkerung durch die Aufbewahrung der Kernbrennstoffe sei vorgesorgt, auch vor Einwirkungen Dritter, z. B. durch terroristische Anschläge, sei die Anlage ausreichend geschützt.
Zum Weiterlesen: www.bundesverfassungsgericht.de Beschluss vom 12.11.2008, Az: 1 BvR 2456/06
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