Eine Vierzehnjährige ersticht ihre eigene Mutter mit 26 Messerstichen.
Das Urteil (BGH-Urteil vom 21.02.2008, Az. 5 StR 511/07) erinnert mich an die gerade abgeebbte Diskussion um eine Verschärfung des Jugendstrafrechts. Höhere Strafen für kriminelle Jugendliche, war die Forderung.
Aus dem Tatbestand des Urteils geht hervor, dass die wegen Totschlags angeklagte Jugendliche 1992 als nichteheliches Kind der später Getöteten zur Welt kam. Die Mutter hasste den leiblichen Vater des Kindes, der sie geschlagen und nach der Geburt verlassen hatte. Diese Hassgefühle übertrug sie auf die Tochter. Das Mädchen wurde aus dem Wohnzimmer ausgesperrt, weil die Mutter sie nicht sehen wollte. Taschengeld gab es nicht. Die Mahlzeiten nahm die Tochter allein im Kinderzimmer ein. Geburtstagsgeschenke von Bekannten behielt die Mutter ein. Es gab Schläge, das Mädchen wurde an den Haaren gezogen, gelegentlich wurden Haarbüschel herausgeschnitten. Darauf reagierten Mitschüler mit Hänseleien. Als sich der Teenager trotz Verbots die Beine rasierte, biss ihr die Mutter in den Unterschenkel. Bei heftigen Schlägen ins Gesicht fiel das Mädchen zu Boden, woraufhin die Mutter ihr in den Magen trat…
Am Tag des Todes der Mutter sagte diese ihrer Tochter, dass sie nun in ein Kinderheim müsse. Dann verschloss sie die Wohnungstür und versteckte den Schlüssel. Das Mädchen wollte aus der Wohnung fliehen. Dann holte sie aus der Küche ein Messer und beschloss, dem heimischen Gefängnis zu entkommen….Nach 26 Messerstichen verstarb die Mutter noch am Tatort.
Nun frage ich mich, wer in aller Welt ernsthaft über eine Verschärfung des Jugendstrafrechts nachdenken kann, ohne die Frage zu stellen, warum niemand das Leid dieses Mädchens mitbekommen und verhindert hat! Was nützt eine hohe Strafe, wenn die Tat ohne die Schuld der Mutter und ohne die Schuld all jener, die wegsahen, doch nie geschehen wäre…
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18:43 am 29. August, 2008
upps … ja dann mal schnell geändert