Die EU-Datenschutz-Grundverordnung – kurz als EU-DSGVO bezeichnet – sollte zu einem einheitlichen europäischen Datenschutz führen. Bis vor wenigen Jahren war der Datenschutz in den Mitgliedsländern der EU durch die nationale Gesetzgebung geregelt. Durch die EU-DSGVO sollten alle Staaten zur Einhaltung von einheitlichen Vorgaben verpflichtet werden. Wie sinnvoll diese Zielsetzung ist, zeigt sich auch daran, wie unterschiedlich wir als Verbraucher mit unseren Daten umgehen. Während die Digital Natives der jungen Generation zum Beispiel keinerlei Probleme damit zu haben scheinen, ihre Gesundheitsdaten an einen Versicherer zu geben, wenn sie dafür attraktive Versicherungsbeiträge bekommen, gehen ältere Verbraucher weitaus restriktiver mit dem Zugriff auf ihre Daten um.

Viele Unternehmen hat die Umsetzung der DSGVO in den betrieblichen Alltag in der Vergangenheit bereits vor erhebliche Herausforderungen gestellt.Vor dem Hintergrund des individuellen Verbraucherverhaltens ist die Zielsetzung der EU-DSGVO zu sehen. Sie zielt darauf auf, die Grundrechte und die Grundfreiheiten von natürlichen Personen vor allem in Bezug auf die Nutzung und die Weitergabe von personenbezogenen Daten zu schützen. Dabei stehen vor allem die Kriterien Rechtmäßigkeit, Transparenz, Datenminimierung, Speicherbegrenzung, Vertraulichkeit und Integrität, aber auch Rechenschaftspflicht, Treu und Glauben und Zweckbindung im Vordergrund.

Es gibt inzwischen eine Reihe von Kommentaren zum Thema, meist in Verbindung mit dem BDSG. Im Bereich der DSGVO müssen viele Entscheidungen erst getroffen werden, aber dennoch lohnt sich die inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Thema. Die Kommentare helfen bei der Zuordnung verschiedener Fragen und bauen ein in Hinsicht auf die kommende Entwicklung notwendiges Grundverständnis auf.


BDSG/DSGVO: Kommentar zu DSGVO, BDSG und den Datenschutzbestimmungen des TMG und TKG - Partnerlink

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Datenschutz-Grundverordnung Bundesdatenschutzgesetz - Partnerlink

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  • Kompaktinfo
  • Datenschutz-Grundverordnung Bundesdatenschutzgesetz

  • Autor: Paal, Boris P. (Herausgeber), Pauly, Daniel A. (Herausgeber), Ernst, Stefan (Bearbeitung), Frenzel, Eike Michael (Bearbeitung), Gräber, Tobias (Bearbeitung), Hennemann, Moritz (Bearbeitung), Körffer, Barbara (Bearbeitung), Martini, Mario (Bearbeitung), Nolden, Christine (Bearbeitung)
  • Ausgabe: 1261 Seiten; Gebundene Ausgabe
  • Verlag: C.H.Beck
  • ISBN-10: 9783406718380
  • ISBN-13: 9783406718380
  • Fazit

    Aktuell, also auf das neue Datenschutzrecht zugeschnitten, informiert der bewährte Handkommentar "Paal/Pauly". Ob es um Informationspflichten, Auskunftsrechte, Beschäftigtendatenschutz oder das Recht auf Löschung geht, der Kommentar klärt umfassend auf. Der Anwender hat hier einen schnellen Zugriff auf mehr Rechtssicherheit, denn durch die kompakten Informationen werden Fragen klar und verständlich beantwortet. Ob Rechtsanwalt oder Mitarbeiter der Justiz, ob Unternehmer oder öffentliche Behörde, der umfangreiche Kommentar hilft in allen Belangen der DS-GVO Vorschriften und des neuen BDSG.

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Datenschutz-Grundverordnung/BDSG - Partnerlink

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  • Kompaktinfo
  • Datenschutz-Grundverordnung/BDSG

  • Autor: Kühling, Jürgen (Herausgeber), Buchner, Benedikt (Herausgeber), Bäcker, Matthias (Bearbeitung), Bange (geb. Wieczorek), Mirko (Bearbeitung), Bergt, Matthias (Bearbeitung), Boehm, Franziska (Bearbeitung), Buchner, Benedikt (Bearbeitung), Caspar, Johannes (Bearbeitung), Dix, Alexander (Bearbeitung), Golla, Sebastian (Bearbeitung), Hartung, Jürgen (Bearbeitung), Herbst, Tobias (Bearbeitung), Jandt, Silke (Bearbeitung), Klar, Manuel (Bearbeitung), Kühling, Jürgen (Bearbeitung), Maschmann, Frank (Bearbeitung), Petri, Thomas (Bearbeitung), Raab, Johannes (Bearbeitung), Sackmann, Florian (Bearbeitung), Schröder, Christian (Bearbeitung), Schwichtenberg, Simon (Bearbeitung), Tinnefeld, Marie-Theres (Bearbeitung), Weichert, Thilo (Bearbeitung)
  • Ausgabe: 1624 Seiten; Gebundene Ausgabe
  • Verlag: C.H.Beck
  • ISBN-10: 9783406719325
  • ISBN-13: 9783406719325
  • Fazit

    Gerade im Bereich des Datenschutzrechts gibt es derzeit große Umbrüche und eine rasante Entwicklung. Um so wichtiger ist es für den Anwender, auf dem Laufenden zu bleiben. Oft ist es schwierig oder nicht möglich die benötigten Informationen neben dem Alltagsgeschäft zusammenzutragen, auszuwerten und anzuwenden. Dank eines umfangreichen und hochwertigen Fachautorenteams, bietet der Kommentar die benötigte Aktualität, ohne dabei Abstriche im Bereich der Qualität machen zu müssen. Durch die deutlichen Erklärungen sind die Inhalte gut verständlich, so dass das Werk Anwendung in allen Bereichen finden kann. Auch die Umsetzung im Bereich der Strafverfolgung wird durch den Gro0ßkommentar berücksichtigt. Mit diesem Hilfsmittel wird es nun möglich, Geschäftsabläufe so zu gestalten, diese den aktuellen Richtlinien entsprechen.

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DSGVO/ BDSG: Datenschutz-Grundverordnung/ Bundesdatenschutzgesetz und Nebengesetze - Partnerlink

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  • Kompaktinfo
  • DSGVO/ BDSG: Datenschutz-Grundverordnung/ Bundesdatenschutzgesetz und Nebengesetze

  • Autor: Eßer, Dr. Martin (Herausgeber), Kramer, Dr. Philipp (Herausgeber), von Lewinski, Dr. Kai (Herausgeber)
  • Ausgabe: 2436 Seiten; Gebundene Ausgabe
  • Verlag: Heymanns, Carl
  • ISBN-10: 9783452289902
  • ISBN-13: 9783452289902
  • Fazit

    Ein bewährter Kommentar ist der Auernhammer, der das Datenschutzrecht schon seit seinen Anfängen thematisiert. Die 6. Auflage berücksichtigt die DSGVO genauso wie das BDSG 2018 und klärt die datenschutzrechtlichen Fragen, die sich im Rahmen dieser Regelungen ergeben. Das inzwischen wirksam gewordenen Recht der Datenschutz-Grundverordnung stellt für Unternehmen und Behörden einen deutlichen Einschnitt im Datenschutzrecht dar. Mit Hilfe des aktuellen Kommentars werden wichtige Punkte fundiert erörtert und praxisbezogene Lösungen dargestellt. Durch ein Sortieren und Aufarbeiten der Erwägungsgründe und der maßgeblichen Rechtssprechung, wird der Umgang mit personenbezogenen Daten für den Anwender einfacher und rechtssicherer. Nebengesetze wie das das Telemediengesetz, das Telekommunikationsgesetz und das Informationsfreiheitsgesetz werden ebenfalls kommentiert.

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Die Umsetzung der Datenschutzrichtlinie wird durchaus kontrovers diskutiert. Verbraucher und Verbraucherschutzeinrichtungen sprechen einerseits von einem wichtigen Meilenstein, doch andererseits hört man vor allem von den betroffenen Unternehmen erhebliche Kritik aufgrund der hohen bürokratischen Hindernisse. Auf beiden Seiten plädieren Vertreter schon jetzt dafür, sich dem Thema mit einer größeren Gelassenheit zu widmen. Befürworter der Datenschutzrichtlinie argumentieren dann auch, dass der Datenschutz in der Vergangenheit in Europa viel zu wenig verfolgt wurde. Unternehmen wie Facebook, Google und Co. haben diese Lücke genutzt und sich häufig eher am Rande damit beschäftigt. Mit Hilfe der Verordnung sollen die Bürger der EU so etwas wie die Hoheit über ihre eigenen Daten erlangen, so zumindest das Versprechen. Mit der europaweiten Einführung der Richtlinie wurde auch ein neues Sanktionsmittel geschaffen, denn seit Ende Mai 2018 müssen Unternehmen mit einer Strafzahlung in Höhe von maximal 20 Millionen Euro rechnen oder mit einem Anteil von vier Prozent des gesamten Jahresumsatzes, wobei die Basis jeweils der höhere Wert ist. Außerdem soll bei dem Strafmaß die Schwere des Verstoßes stärker beachtet werden. Die Kritiker merken allerdings an, dass es gerade für die Unternehmen über viele Monate hinweg kaum möglich war, sich auf die betrieblichen Belange zu konzentrieren, weil erhebliche Kapazitäten für die Umsetzung der Datenschutzrichtlinien gebunden waren.

Für die Zukunft ist zu erwarten, dass seitens der EU weitere Reformen für die Vereinheitlichung der elektronischen Kommunikation wie zum Beispiel über WhatsApp oder Skype kommen werden. Viele dieser Internetdienste sehen heute eine Einwilligung der Kunden vor, damit ihre Informationen weiter genutzt werden können. Dazu gehören auch Inhalte, die die Nutzer miteinander austauschen. Somit steht für Verbraucher und Unternehmen zu erwarten, dass dem Datenschutz in Zukunft noch eine größere Bedeutung zukommt, wobei der Austausch im Internet noch wichtiger werden dürfte. Ob der einzelne Verbraucher mit seinen Daten sorgsamer umgeht und in Zukunft weniger auskunftsfreudig in den sozialen Netzwerken und im Internet auftritt, muss allerdings die Zukunft zeigen.